Bundesbeiträge beantragen Bis zu 10'500 Franken – für wen? Wie und wann?

Wer eine Berufsprüfung oder eine Höhere Fachprüfung absolviert, erhält Bundesbeiträge an die Ausbildung bzw. die Vorbereitungskurse.

Es zählt der Wohnsitz: Während Ihrer Vorbereitungskurse oder Ihrer Ausbildung und während der Berufsprüfung oder Höheren Fachprüfung haben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz. Dann sind Sie berechtigt, Bundesbeiträge anzufordern.

So geht’s, kurz

  • Ausbildung bzw. Vorbereitungskurse absolvieren
  • An die Berufsprüfung bzw. Höhere Fachprüfung gehen
  • Die spezielle Zahlungsbestätigung der Heilpraktikerschule Luzern anfordern
  • Diese Zahlungsbestätigung zusammen mit der Rechnung dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) einsenden

 

Wer bereits kantonale Fördergelder für seine Ausbildung erhält, kann die gleiche Ausbildung nicht mehr vom Bund fördern lassen.

» Hier der kleine Flyer des SBFI dazu (PDF)

So geht’s, ausführlich

  • Bundesbeiträge gibt es für Kurse, die beim Bund auf der sogenannten Meldeliste hinterlegt sind; bei uns sind diese Kurse entsprechend gekennzeichnet, mit dem Signet «Bund 50%».
  • Sie erhalten diese 50 Prozent auf Ausbildungskosten von maximal 21'000 Franken bei einer Höheren Fachprüfung und auf maximal 19'000 Franken bei einer Berufsprüfung. Das heisst, Sie erhalten maximal 10'500 Franken bzw. 9'500 Franken an Ihre Kosten; die Kurse müssen Sie nach dem 1. Januar 2017 besucht haben.
  • Der Minimalbetrag, auf den Sie 50 Prozent erstattet erhalten, liegt bei 1'000 Franken, einzeln oder kumuliert.
  • Normalfall: Die Bundesbeiträge erhalten Sie nach Absolvierung der Berufsprüfung bzw. der Höheren Fachprüfung, und zwar unabhängig vom Bestehen und rückwirkend auf sieben Jahre.
  • Ausnahme: Wer eine Bundessteuer von weniger als CHF 88.- bezahlt, kann bereits während der Ausbildung Bundesbeiträge beantragen. Dies bis spätestens zwei Jahre nach Ausbildungsstart.
  • Sie beantragen die Bundesbeiträge beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI); ebenfalls benötigen Sie dazu eine spezielle Zahlungsbestätigung der Heilpraktikerschule Luzern als Nachweis. Diese Zahlungsbestätigung beantragen Sie erst nach Absolvieren Ihrer BP bzw. HFP.

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