Nachteilsausgleich Für StudentInnen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen und Störungen

Im Nachteilsausgleich sind Massnahmen beschrieben, um behinderungsbedingte Nachteile einer StudentIn auszugleichen. Solche Nachteile sind bspw. Legasthenie, Dyskalkulie, ADHS oder Angststörungen. – Diese können ggf. mit mehr Zeit bei der Prüfung, längeren Pausen oder besonderen Hilfsmitteln unterstützt werden.

1. Allgemeines

Ein Nachteilsausgleich gemäss SBFI wird nur gewährt, wenn die Ausübung und Anwendung der angestrebten Aus- oder Weiterbildung möglich ist. Können die Kernkompetenzen der Aus- oder Weiterbildung trotz Nachteilsausgleich nicht erfüllt werden, kann die Aus- oder Weiterbildung nicht besucht werden. Im SDBB-Bericht sind die gängigsten Massnahmen für Nachteilsausgleiche ersichtlich.

2. Geltungsbereich

Bestehende Behinderungen und Beeinträchtigungen melden Sie bitte vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung der Schulleitung der Heilpraktikerschule Luzern. Dazu gehört eine schriftliche Dokumentation und/oder Diagnose einer ÄrztIn. Danach entscheidet die Schulleitung über die Art und den Umfang der Massnahmen.

Ablehnung: Falls keine Nachteilsausgleich-Massnahme gerechtfertigt ist oder es keine Einigung über den Umfang des Nachteilsausgleichs gibt, teilt die Schulleitung dies der GesuchstellerIn schriftlich mit.

3. Antrag auf Nachteilsausgleich

Bitte senden Sie uns einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich sowie ein schriftliches Gutachten Ihrer ÄrztIn an: schulleitung@heilpraktikerschule.ch

Der Antrag muss Folgendes beinhalten:

  • Leistungsbeeinträchtigung
  • Art und Umfang des Nachteilausgleichs sowie der notwendigen Hilfsmittel

4. Datenschutz

Alle Daten werden vertraulich gehandhabt. Die beteiligten Personen unterstehen der Schweigepflicht. Falls ein Austausch von Informationen zwischen ÄrztIn, PsychologIn, Therapiestelle oder Fachperson nötig wird, hat die GesuchsstellerIn die Fachperson von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. 

5. Links

  • Merkblatt SBFI: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen bei Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen
  • SDBB-Bericht mit den gängigsten Massnahmen für Nachteilsausgleiche